Psychologie/Psychotherapie/Psychiatrie - Wer macht hier eigentlich was und wo liegt der Unterschied?



Psycholog*innen haben ein abgeschlossenes Psychologiestudium. Ihr Tätigkeitsbereich liegt vor allem in der psychologischen Beratung von Menschen (z.B. Schulpsychologie, Beratungsstellen). Dies kann bei vielen Lebenskrisen oder Unsicherheiten sehr hilfreich sein.

Kinder- und Jugendpsychiater*innen haben ein abgeschlossenes Medizinstudium. Anschließend haben sie eine fachärztliche Weiterbildung absolviert. Sie dürfen psychische Erkrankungen diagnostizieren und behandeln. Hierzu dürfen sie wenn nötig auch Medikamente verschreiben. Die Behandlung sieht meist so aus, dass es neben der ärztlichen Betreuung der Medikamentenvergabe begleitende Gespräche durch Psychologen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gibt, die in der jeweiligen Praxis angestellt sind. Diese Gespräche stellen eine wichtige Unterstützung dar. Häufig findet in diesem Zusammenhang jedoch keine Psychotherapie statt. Hierfür verweisen die Psychiater*innen im Bedarfsfall an die niedergelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen.

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen haben ebenfalls ein abgeschlossenes Studium (Diplom oder Master) im Studiengang Psychologie, Pädagogik oder Sozialpädagogik. Danach haben sie eine mehrjährige Ausbildung absolviert, die mit der staatlichen Abschlussprüfung, der Approbation, endet. Diese Approbation berechtigt dazu therapeutisch, also heilend, zu arbeiten. Medikamente dürfen sie jedoch nicht verschreiben. Hierfür verweisen sie im Bedarfsfall wiederum an Kinder- und Jugendpsychiater*innen.


Was ist Psychotherapie?

Psychotherapie ist eine Behandlung von psychischen („seelischen“) Erkrankungen mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken. Psychische Erkrankungen können das Erleben, das Verhalten sowie das geistige und körperliche Wohlbefinden stark beeinträchtigen und mit Leid, Angst, Verunsicherung und Einschränkungen der Lebensqualität einhergehen. Alle psychotherapeutischen Behandlungen haben gemeinsam, dass sie über das persönliche Gespräch erfolgen, das durch spezielle Methoden und Techniken (z. B. freie Mitteilung von Gedanken und Einfällen, konkrete Aufgaben um z. B. Ängste zu bewältigen, Verbildlichung und Imagination oder spielerisches Handeln in der Therapie von Kindern) ergänzt werden kann. Die Behandlung kann mit Therapeut*in allein oder im Rahmen einer Gruppentherapie erfolgen. Einzelbehandlungen haben in der Regel eine Dauer von 50 Minuten, Gruppentherapien eine Dauer von 100 Minuten. Insbesondere bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen kann es hilfreich und notwendig sein, Bezugspersonen aus dem familiären und sozialen Umfeld mit einzubeziehen.

Im therapeutischen Prozess selbst kann es dazu kommen, dass einer anfänglichen Entlastung auch eine sogenannte Heilungskrise folgt, welche als eine Reaktion auf die Konfrontation mit konflikthaften Themen in der Therapie verstanden wird. Diese Krisen stellen daher keinen Rückschritt dar, sondern sind als Teil des Heilungsprozesses anzusehen und werden bei Auftreten in den Therapiesitzungen thematisiert und aufgefangen.


Psychotherapeut*innen haben Schweigepflicht!

Psychotherapeut*innen wie auch Ärzt*innen haben grundsätzlich Schweigepflicht. Das soll die Patient*innen schützen und die Möglichkeit schaffen, über körperliche sowie psychische Probleme zu sprechen, ohne dass Konsequenzen außerhalb des Behandlungskontextes befürchtet werden müssen.

Ist Gefahr im Verzug - es wird befürchtet, dass der Patient sich selbst oder andere Menschen gefährdet bzw. etwas antut - sind Psychotherapeut*innen von der Schweigepflicht entbunden und dürfen diese Befürchtung an bestimmte Menschen weitergeben. Dazu zählen z.B. Sorgeberechtigte, Notärzte oder die Polizei. Diese Weitergabe wird von mir mit den Patiet*innen immer persönlich besprochen, um gemeinsam eine Möglichkeit zu finden, für die Sicherheit der Patient*innen zu sorgen.

Durch die Augen der Eltern...


Eine gute Anamnese ist wichtig, um ein Verständnis für die Entstehungsgeschichte von Schwierigkeiten und Symptomen zu gewinnen.

Ich bitte Sie daher, als elterliche Bezugspersonen diesen Bogen ausgefüllt zum Erstgespräch mitzubringen.


Mit den eigenen Augen...


Zusätzlich und auch in dem Fall, dass Du Hilfe suchst, ohne Deine Eltern einbeziehen zu können oder zu wollen, sollte der Ananmnesebogen aus der Patientenperspektive vor dem Erstgespräch ausgefüllt werden.


Das Kostenerstattungsverfahren


Meine Praxis ist eine Privatpraxis, das bedeutet, dass ich nicht innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung arbeite und die gesetzlichen Krankenkassen nur im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahren für die Kosten der Behandlung in meiner Praxis aufkommen. Die Krankenkassen haben Vorgaben und Antragsvoraussetzungen, die vorab erfragt werden müssen. Grundsätzliche Informationen zum Verfahren und den Voraussetzungen habe ich in diesem Dokument zusammengestellt.


Private Krankenversicherung


Die Privaten Krankenversicherungen und Beihilfen haben individuelle Antragsformulare/- vordrucke. Auf Nachfrage stellt die Versicherung diese den Versicherten zur Verfügung.

Grundsätzliche Informationen zum Vorgehen und den Voraussetzungen habe ich in diesem Dokument zusammengestellt.


Selbstzahlende


Werden die Kosten von Patient*innen oder ihren Sorgeberechtigten selbst getragen, werden Rechnungen direkt gestellt. Eine nachträgliche Erstattung der Kosten ist in diesem Fall nicht mehr möglich.

Relevante Informationen für Selbstzahlende habe ich in diesem Dokument zusammengestellt.


Was passiert, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?


Termine für Psychotherapie werden nach dem Bestellsystem vergeben, das bedeutet, dass ich einen Termin für eine bestimmte Zeit reserviere und keine Patient*innen im Wartezimmer sitzen, um nachzurücken, wenn jemand nicht erscheint. Deshalb ist wichtig, dass Termine mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Bei kurzfristigen Absagen und Nichterscheinen wird daher ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.