Psycholog*innen haben ein abgeschlossenes Psychologiestudium. Ihr Tätigkeitsbereich liegt vor allem in der psychologischen Beratung von Menschen (z.B. Schulpsychologie, Beratungsstellen). Dies kann bei vielen Lebenskrisen oder Unsicherheiten sehr hilfreich sein.
Kinder- und Jugendpsychiater*innen haben ein abgeschlossenes Medizinstudium. Anschließend haben sie eine fachärztliche Weiterbildung absolviert. Sie dürfen psychische Erkrankungen diagnostizieren und behandeln. Hierzu dürfen sie wenn nötig auch Medikamente verschreiben. Die Behandlung sieht meist so aus, dass es neben der ärztlichen Betreuung der Medikamentenvergabe begleitende Gespräche durch Psychologen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gibt, die in der jeweiligen Praxis angestellt sind. Diese Gespräche stellen eine wichtige Unterstützung dar. Häufig findet in diesem Zusammenhang jedoch keine Psychotherapie statt. Hierfür verweisen die Psychiater*innen im Bedarfsfall an die niedergelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen.
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen haben ebenfalls ein abgeschlossenes Studium (Diplom oder Master) im Studiengang Psychologie, Pädagogik oder Sozialpädagogik. Danach haben sie eine mehrjährige Ausbildung absolviert, die mit der staatlichen Abschlussprüfung, der Approbation, endet. Diese Approbation berechtigt dazu therapeutisch, also heilend, zu arbeiten. Medikamente dürfen sie jedoch nicht verschreiben. Hierfür verweisen sie im Bedarfsfall wiederum an Kinder- und Jugendpsychiater*innen.
Zusätzlich und auch in dem Fall, dass Du Hilfe suchst, ohne Deine Eltern einbeziehen zu können oder zu wollen, sollte der Ananmnesebogen aus der Patientenperspektive vor dem Erstgespräch ausgefüllt werden.
Werden die Kosten von Patient*innen oder ihren Sorgeberechtigten selbst getragen, werden Rechnungen direkt gestellt. Eine nachträgliche Erstattung der Kosten ist in diesem Fall nicht mehr möglich.
Relevante Informationen für Selbstzahlende habe ich in diesem Dokument zusammengestellt.
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